Leistungen

Verschaffen Sie sich einen Überblick über meine Leistungen.

Schulun&shygen
Unter&shyweisungen

Meine Leistungen

Ich bin Ihr Partner für…

Allgemeine Mitarbeiter­schulungen und Schulungen von „beauftragten Personen“

nach Kapitel 1.3 ADR / ADN / RID

Schulung von Fahrzeug­führern,

die nur Beförderungen nach Abschnitt 1.1.3, Kap. 3.4 und 3.5 ADR durchführen
(keine ADR-Fahrerschulung nach Abschnitt 8.2.2 ADR)

Spezielles Training in Theorie und Praxis

für Ihre Mitarbeiter, die die betrieblichen Fahrzeugkontrollen nach Kap. 7.5 ADR (Eingangs- und Abfahrtkontrollen) in Ihrem Unternehmen durchführen, ggf. Erstellung von Checklisten

Telefonische Beratung & Unterstützung

bei Fragen zum Gefahrgutrecht, Gefahrgutbeförderung, Hilfestellung bei Ordnungswidrigkeiten­verfahren
(keine Rechtsberatung!)

Weitere Informa&shytionen

Nähere Informationen zu meinen Leistungen…

Die in den Gefahrgutvorschriften und -regelwerken vorgeschriebenen Mitarbeiterschulungen bzw. -unterweisungen werden von mir als Inhouseschulung in Ihrem Unternehmen durchgeführt.
Dies hat die Vorteile, dass Ihre Mitarbeiter nicht reisen müssen, in einer gewohnten Umgebung sind und zudem während der Veranstaltung erforderlichenfalls mit Praxisbezug auf betriebseigene Abläufe zugegriffen werden, bzw. die Schulung praxisnah durchgeführt werden kann.

Die rechtlichen Grundlagen für diese Schulungsverpflichtung der Mitarbeiter ergeben sich u. a. aus Kapitel 1.3, 1.4 und 1.10 ADR, ADN, RID und IMDG-Code, dem UA 8.2.3 ADR, sowie aus den nationalen Vorschriften des § 27 Abs. 3 und 5 GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt)…

Da diese Schulungen funktionsbezogen ausgerichtet werden müssen, wird jede
Veranstaltung individuell auf die Anforderungen des Auftraggebers abgestimmt.

Grundsätzlich nutze ich für eine Schulung die inhaltlichen Vorgaben der Gefahrgutbeauftragtenschulung. Diese wird dann individuell auf die Bedarfe / Anforderungen des beauftragenden Unternehmens abgestimmt. 

Für den erforderlichen Umfang und somit auch Zeitaufwand der Schulung / Unterweisung sind folgende Aspekte ausschlaggebend:
– die Anzahl der Verkehrsträger (Straße, Schiene, Binnenschiff) mit denen das Unternehmen arbeitet,
– die Tätigkeit des Unternehmens und die daraus resultierenden gefahrgutrechtlichen Verantwortlichkeiten / Pflichten 
– die Beförderungsart(en) des Unternehmens: Versandstück, Tank
– andere Aspekte, z. B. nur LQ, EQ, oder nach 1.1.3 ADR

Erstschulungen /-unterweisungen sind zum Beispiel je nach Inhalt mit ca. 6 – 10 UE
(Unterrichtseinheiten á 45 min) vom zeitlichen Umfang höher anzusetzen als die
regelmäßigen Wiederholungsveranstaltung mit ca. 4 – 6 UE.

Kontakt

Kontaktieren Sie mich über das links aufgeführte Formular.
Oder rufen Sie doch einfach mal durch:

+49 (0)5853 – 9803826

Ergänzend habe ich auch einen Account bei WhatsApp Business: 

+49 1514 6216305

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